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   BVerwG, 21.03.1956 - V C 13.54   

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https://dejure.org/1956,340
BVerwG, 21.03.1956 - V C 13.54 (https://dejure.org/1956,340)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1956 - V C 13.54 (https://dejure.org/1956,340)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1956 - V C 13.54 (https://dejure.org/1956,340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 212
  • NJW 1956, 1213
  • ZMR 1956, 311
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.1953 - VI A 274/53
    Auszug aus BVerwG, 21.03.1956 - V C 13.54
    Wie das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Bescheid vom 24. Juli 1953 (DVBl. 1954 S. 200) zutreffend ausgeführt hat, ist ein Fürsorgebescheid eine zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffene Maßnahme und damit ein Verwaltungsakt im Sinne des § 25 MRVO 165. Denn die Tätigkeit der Verwaltungsbehörde erschöpft sich hierbei nicht in der Zahlung des Geldbetrages.

    In dem Bescheid vom 24. Juli 1953 (DVBl. 1954 S. 200) führt das Oberverwaltungsgericht Münster aus, § 44 MRVO 165 fülle verfahrensrechtliche Lücken aus, die durch die Einführung der Generalklausel entstanden seien, und trete deshalb nur ergänzungsweise ein in Fällen, in denen nicht bereits gesetzlich ein anderes Verfahren vorgeschrieben sei.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1952 - VI A 1061/51
    Auszug aus BVerwG, 21.03.1956 - V C 13.54
    Das Oberverwaltungsgericht Münster hat es in seinem Urteil vom 7. November 1952 (DVBl. 1954 S. 198) als eine Lücke im Gesetz bezeichnet, daß die MRVO 165 nichts darüber enthalte, wie zu verfahren sei, wenn die Beschwerde nicht an die Stelle eines Einspruchs trete, sondern ihr nachgeschaltet sei.
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Auffassung jedoch schonim Urteil vom 21. März 1956 - BVerwG V C 13.54 - (BVerwGE 3, 212) entgegengetreten.

    Demgegenüber hat aber das Bundesverwaltungsgerichtim Urteil vom 21. März 1956 - BVerwG V C 13.54 - (BVerwGE 3, 212) eingehend dargelegt, daß das in Fürsorgesachen nach § 20 Abs. 7 der Preußischen Ausführungsverordnung zur Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 30. Mai 1932 (GS S. 207) vorgesehene, dem Einspruchsverfahren nachfolgende Beschwerdeverfahrn keine Klagevoraussetzung im Sinne der MRVO Nr. 165 bildet.

  • VG Düsseldorf, 25.02.2003 - 17 K 8930/02

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Erstattungszinsen auf ein

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 1956 - V C 13.54, in: BVerwGE 3, 212, 213 (noch zu §§ 24, 44 Militärregierungsverordnung Nr. 165, Verwaltungsgerichtsbarkeit in der britischen Zone vom 15. September 1948 (Amtsbl.Mil.Reg. 1948 S. 799; VOBl. BZ. 1948 S. 263); Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27. März 1981 - 2 B 21/79, in: NVwZ 1982, 253; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. (2003), § 42 Rn. 13.
  • BVerwG, 20.09.1989 - 8 B 40.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des

    Die Beschwerde sieht unter Bezugnahme auf das Urteil vom 21. März 1956 - BVerwG V C 13.54 - (BVerwGE 3, 212 [BVerwG 21.03.1956 - V C 13/54]) einen Verfahrensmangel ferner darin, daß das Berufungsgericht offensichtliche Unklarheiten im Sachverhalt nicht beseitigt habe.
  • BVerwG, 28.02.1980 - 7 B 214.79

    Aufhebung von Prüfungsentscheidungen - Richterliches Ermessen bezüglich der

    Das Gegenteil ergibt sich auch nicht aus der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 3, 212 (216, 217), [BVerwG 21.03.1956 - V C 13/54]die - hier nicht einschlägige - Verfahrensvorschriften der MRVO Nr. 165 und überdies den anders gelagerten Fall betrifft, daß im Rahmen einer mündlichen Verhandlung ein dem Gericht vor der Verhandlung unterlaufener "Verfahrensmangel in seinen Auswirkungen nicht beseitigt worden ist" (a.a.O. S. 216).
  • BVerwG, 25.03.1960 - IV C 287.59

    Rechtsmittel

    Dahingestellt konnte damit auch in diesem Falle die weitere Frage bleiben, ob heute überhaupt grundsätzlich vor Klageerhebung noch ein zweistufiges Vorverfahren verlangt werden kann (vgl. dazu Urteile des V. Senats vom 21. März 1956, BVerwGE 3, S. 212 ff., und des erkennenden Senats vom 9. Mai 1958 in einer anderen Wasserverbandssache desselben Klägers).
  • BVerwG, 09.05.1958 - IV C 348.57

    Rechtsmittel

    Nachdem der Ausschluß des Verwaltungsstreitverfahrens infolge von Art. 19 Abs. 4 GG nicht mehr gilt, ist im Grunde der eigentliche Sinn eines zweiten, rechtsförmlicheren Verwaltungsbehelfs wieder entfallen; dieser würde sich jetzt in der Tat nur als ein unnötiges und abgeschwächtes Vorspiel zum Verwaltungsstreitverfahren vollziehen und damit zu einer unzulässigen Erschwerung der Anrufung der Gerichte werden (ähnlich auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 21. März 1956 - BVerwG V C 13.54 - [Fürsorgestreitsache]).
  • BVerwG, 11.02.1957 - V C 101.56

    Rechtsmittel

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist diese Bestimmung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gerade auch auf die für jeden Altwohnraum typischen Eigenschaften und Eigenarten, anzuwenden, die den Wohnwert der Altbauwohnungen mindern, weil sie infolge Änderungen der Wohngewohnheiten der für sie in Frage kommenden Mieterschaft entweder als störend oder nachteilig oder aber nicht mehr, wie im Jahre 1914, als wertsteigernde Vorzüge empfunden werden; maßgeblicher Stichtag für diesen nach Satz 3 a.a.O. anzustellenden Vergleich ist der 1. Juli 1914, wenn es sich, wie hier, um eine Wohnung handelt, die bis zum 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden und deren Miete daher nach Satz 2, nicht nach Satz 1 a.a.O. zu berechnen ist; vgl. hierzu außer dem genannten grundlegenden Urteil vom 14. Dezember 1955 die Urteile vom 20. Februar 1956 (ZMR 1956 S. 342 ), vom 7. März 1956 (BVerwG V C 166.55/V C 168.55), vom 7. März 1956 (ZMR 1956 S. 343), vom 18. April 1956 (NJW 1956 S. 1214 = DVBl. 1956 S. 682 = ZMR 1956 S. 311 ), vom 20. April 1956 (BVerwG V C 76.55) und vom 23. Mai 1956 (BVerwG V C. 18.56/V C 20.56).
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